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Datum: 14.08.2009

Preissuchmaschinen – Für Sparfüchse die erste Adresse

Aktuelle Zahlen belegen es. Das Internet ist die erste Adresse für Sparfüchse. 2008 haben 42 Prozent aller Bundesbürger im Internet etwas bestellt. Von Kleidung über den neuen Fernseher bis hin zum eigenen Müsli. Der Vorteil im Kauf über das Internet liegt ganz klar dabei auf der Hand. Internet Shops haben 24 Stunden am Tag geöffnet und der Umtausch geht problemlos innerhalb von 14 Tagen. Doch wie findet der Nutzer das günstigste Angebot? Hierbei helfen so genannte Preissuchmaschinen. Diese funktionieren wie eine normale Suchmaschine. Sie durchsuchen das Netz nach den günstigsten Onlineshop. Preisfüchse können hierbei richtig gewinnen. Gegenüber der unverbindliche Preisempfehlungen von Herstellern, können Preissuchmaschinen diese im Durchschnitt um knapp 30 Prozent unterbieten. Manchmal sogar um bis zu 45 Prozent.

Selbst manch großer Elektronikhändler, mit Ihren in Prospekten angebotenen Produkten, können durchschnittlich um über 15 Prozent unterboten werden, in Einzelfällen sogar um über 20 Prozent. Doch Vorsicht! Richtige Schnäppchenjäger sollten mehr als eine Preissuchmaschine benutzen. Oft werden nicht direkt die billigsten Angebote angezeigt und erst nach vielen filtern der Angebote, wird das Günstigste gezeigt. Bei einem Test der Verbraucherzentrale NRW, stießen die Tester auf eine Widrigkeit, mit jeder der getesten Preissuchmaschinen. Danach zeigte jedes dritte angezeigte Suchergebnis unpräzise oder gar falsche Endpreise. Sie haben vor allem Probleme mit separat ausgewiesenden Versandkosten. Oft wichen sie zum Teil sehr deutlich ab, mit 20 bis 35 Euro nach oben und unten.

Dies liegt allerdings nicht direkt bei den Preissuchmaschinen, sondern an den Händlern. Nach einen Beschluss des Bundesgerichtshof Mitte des Jahres gilt es, das Händler die ihre Waren bei einer Preissuchmaschine bewerben, verpflichtet sind anzugeben, ob neben dem Endpreis noch weitere Kosten auf den Verbraucher zukommen. Diese Angaben müssen eindeutig zugeordnet und leicht erkennbar sein.

Weiter hatten die Suchmaschinen Probleme damit, das Suchergebnis nach dem Gesamtpreis zu sortieren. Eine Suchmaschine wirbt zwar damit auch die Seiten der Konkurrenten zu durchforsten, zeigt aber auch Auktionspreise, Kleinanzeigen und Gebrauchtgeräte an.

Deshalb gilt trotz Angebote, ein Vergleich lohnt sich. Zusätzlich auf versteckte Liefer- und Versandkosten zu achten. Sollte nicht der gewünschte Endpreis dabei sein, bieten einige Preissuchmaschinen eine Art Preisalarm an, denn man abonnieren kann. Somit erhält man eine E-Mail, wenn das gewünschte Produkt zum passenden Preis Angeboten wird.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Pressemitteilung des BGH vom 17.07.2009 / Fachberichte Pressemeldungen

 

 

 

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